Die Gemeinde Berthelsdorf sah sich nach einer Begehung durch die Unfallkasse Sachsen, bei der erhebliche bauliche und technische Mängel festgestellt worden sind, in der Pflicht, die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses ihrer Ortsfeuerwehr zu realisieren. Das bestehende Sicherheitsdefizit bewirkt für die Angehörigen der Freiwillige Feuerwehr eine erhöhte Unfallgefährdung. Es sind bauliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die einen sicheren Feuerwehrdienst ermöglichen.
- Gebäudeplanung Lph. 1 bis 8
- Tragwerksplanung Lph. 1 bis 6
- Brandschutz Lph. 1 bis 5
- Thermische Bauphysik Lph. 1 bis 5
- Schallschutz Lph. 1 bis 5
- Freianlagenplanung Lph. 1 bis 8
Die Neukonzeption des Feuerwehrgerätehauses sieht die Trennung von Fahrzeughalle und übrigen Nutzflächen vor. Der benötigte Platzbedarf für die beiden Stellplätze wird in einem Neubau einer Fahrzeughalle geschaffen. Die Stellplatzgrößen werden dabei entsprechend den Forderungen der DIN 14092-1 errichtet. Ein Stellplatz für die Stellplatzgröße 1 und ein Stellplatz für die Stellplatzgröße 2. Die Verbindung zum Bestandsgebäude erfolgt mittels eines Flures, der gleichzeitig der Unterbringung der Rettungskleidung dient. Damit wird gewährleistet, dass die bauliche Anbindung an das Bestandsgebäude realisiert werden kann und die notwendigen Arbeitsabläufe im Alarmfall optimal und kurz sind (Ankommen – Umziehen – Losfahren). Darüber hinaus erfolgt über den Flur auch die Anbindung aller anderen Nutzräume im Bestandsgebäude, wie Wehrleiterbüro, Schulungsraum, Räume der Jugend, Teeküche und sanitäre Anlagen. Das Wehrleiterbüro ist zentral gelegen und an die inneren und äußeren Gebäudestrukturen angebunden.
Baugrundstück:
Hauptstraße 40
02747 Berthelsdorf
Bauherr:
Gemeinde Berthelsdorf
Schulstraße 12
02747 Berthelsdorf
Ausführungszeitraum:
Planung: 2010 – 2011
Ausführung: 2011 – 2012
Gesamtkosten:
0,7 Mio. EUR
Projektbeschreibung:
Ein Stellplatz für die Stellplatzgröße 1 und ein Stellplatz für die Stellplatzgröße 2 entsprechend den Forderungen der DIN 14092-1. Alle Nebenfunktionsflächen im Bestandsgebäude.